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Anlagenstandorte und Anlagengrössen

Variantenstudien der Anlagenstandorte in der Begleitgruppe

 

Die Festlegung der Anlagenstandorte ist ein mehrstufiger Prozess. Dazu wurden innerhalb vom ausgeschiedenen Projektgebiet mehrere Anlagenkonstellationen im Rahmen der Begleitgruppe Nr. 7 durch die Mitglieder der Begleitgruppe ausgearbeitet. Sie entwickelten unter Beachtung von Abstandskriterien zwischen den Anlagen und den Lärmschutzkriterien sechs verschiedene Layouts. Um ein Gesamtbild zu erzeugen, wurde bei der Entwicklung auch immer die von der Nachbargesellschaft Windenergie Lindenberg AG geplante Anlage, die nach Anpassung des Richtplanes LU ab ca. 2025 dazukommen könnte, mitberücksichtigt.

 

Zur Bestimmung der Anlagenstandorte standen den Begleitgruppenmitgliedern sogenannte Abstandsellipsen zur Verfügung. Die Abstandsellipsen dienen dazu, dass die Abstände in Haupt- und Nebenwindrichtung eingehalten werden. Das ist wichtig, damit die Anlagen einander sowohl bei Wind aus der Hauptwindrichtung (WSW) als auch aus der Nebenwindrichtung (Süd- oder Nordföhn) durch Turbulenzen hinter den Rotoren nicht den Wind aus den Blättern nehmen. In der Mitte der Abstandsellipse ist der Turm der Windenergieanlage. Den Begleitgruppenmitgliedern standen dabei verschiedene Anlagengrössen zur Verfügung. Alle hier gewählten Layouts wurden mit den grössten Anlagen erstellt.

Die untenstehende Diaschau zeigt zuerst die anzuwendende Abstandsellipse, danach das verfügbare Gelände (verfügbar ist dabei die weisse Fläche) und letztendlich die sechs durch die Begleitgruppe gefundenen Lösungen. Durch Antippen der Pfeile kann zum nächsten Dia gewechselt werden:

Diaschau 1: Die in Begleitgruppe 7 erarbeiteten Layouts. Rechts ist jeweils das Bild der von den Mitgliedern ausgelegten Ellipsen zu sehen (Bilder: Windpark Lindenberg AG).

Überprüfung der Anlagenstandorte

Im Folgenden wurden die in der Begleitgruppe vorgeschlagenen Layouts schrittweise auf deren Umsetzbarkeit geprüft. Der dabei angewandte Kriterienkatalog umfasste sowohl die Kriterien der Begleitgruppe als auch die Kriterien des Abkommens zwischen Gemeinden von 2012. Des Weiteren mussten die Layouts von Beginn weg die Lärmschutzvorschriften und die Schattengrenzwerte einhalten, damit eine nachgängige, vertiefte Prüfung Sinn machte. Zudem ist es auch sinnvoll, die Anlagenstandorte ausserhalb von Hecken zu planen, da diese einen Lebensraum für Vögel und Fledermäuse bieten.

Bei der Bewertung der Layouts nach dem Abkommen zwischen den Gemeinden zeigte sich, dass das Layout 3 der Begleitgruppe die geforderten gleichmässigen Abstände nicht erfüllte und das Layout 5 den maximal zulässigen Abstand zwischen den Anlagen von 1200 m überschritt. Alle anderen Layouts konnten die Vorgaben erfüllen. 

In der Folge wurden die Umweltvorgaben (Distanzen, Lage zu Wasserfassungen, Eismanagement, Wildtiere, Nähe zu Kulturgütern, Lage zu Erholungszonen, Energieproduktion, Anbindung an bestehende Strassen, Layoutverträglichkeit mit Fremdanlage LU, Lärmschutz, Schattenwurf und Hecken) überprüft.

Für die beiden Prüfungsschritte wurden Punkte vergeben. Dabei zeigte sich, dass die Layouts 1, 2 und 4 die gesamthaft höchsten Punktzahlen erreichten. Diese drei Layouts wurden daher in der Folge einer weitergehenden Detailprüfung unter Berücksichtigung der Bundesinteressen und der Hauptkriterien der Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Damit sollte sichergestellt werden, dass das letztendlich gewählte Layout die Umweltverträglichkeit bestmöglich erfüllen kann.

Gewählte Anlagenstandorte

Die erste Vorprüfung wurde mit 4 Anlagenstandorten durchgeführt. Daraufhin ging seitens der Fachstellen die Rückmeldung ein die Wechselwirkungen mit dem Hochmoor Ballmoos - Lieli und dem Schloss Horben zu unter Beizug der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) und der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission zu prüfen. Dem wurde Folge geleistet und die beiden Kommissionen wurden angerufen. Die (ENHK) meldete bezüglich des Hochmoors Ballmoos - Lieli zurück, dass sie auf eine Beurteilung verzichte, da keine von ihr betroffene Schutzgüter betroffen seien. Die EKD führte im November 2021 eine Standortbegehung durch und beurteilte dabei die Gesamtwirkung des Windparks auf das naheliegende Schloss Horben, bzw. die Kapelle St. Wendelin.

 

Basierend auf den Resultaten wurde das Layout angepasst. Das neue Layout umfasst nun 3 Windenergieanlagen des Typs GE 5.5-158. Der Entscheid auf den südlichsten Standort zu verzichten führt dazu, dass die Distanz zum Schloss Horben und zur Kapelle St. Wendelin von X auf Y m erhöht wird.

 

Abbildung 1 zeigt die gewählten Anlagenstandorte (Layout) die dem derzeitigen Projektstand entsprechen und mit denen die zweite Vorprüfung der Umweltverträglichkeit durchgeführt wurde.

Anlagenstandorte 3 WEA.jpg

Abb. 1: Gewähltes Layout . Anlagenstandorte (WEA 1 bis WEA 3) im Perimeter des Richtplans Aargau (violett umrandet). Die Blätter der Anlagen reichen dabei bis an die rote Linie (Rotorkreis, rot) (Bild: Windpark Lindenberg AG).

Variantenstudie Anlagengrösse

 

Vor der Bestimmung des definitiven Anlagetyps wurden in der Begleitgruppe v.a. anhand von Fotomontagen auch Vor- und Nachteile verschiedener Anlagegrössen diskutiert. Grössere Windenergieanlagen produzieren mehr Energie, weisen aber eine höhere Sichtbarkeit auf. Wesentlich für den Energieertrag ist einerseits die Nabenhöhe, da der Wind mit der Höhe zunimmt, andererseits der Rotordurchmesser, da grössere Rotoren eine grössere Fläche überstreichen und damit mehr Wind ernten können (Abb. 2).

Windsaecke_WPL.jpg

Abb. 2: Energieertrag nimmt mit der Grösse der Rotorbläter zu - 2x so grosse Rotorblätter ergeben 4x so viel Windenergie (Grafik: Bundesverband Windenergie).

Die untenstehenden Diaschauen zeigen verschiedene Anlagentypen mit unterschiedlichen Rotordurchmessern und Nabenhöhen. Wird der Windpark mit den kleinsten gezeigten Anlagen gebaut, so liefert er jährlich Strom für 5'600 Haushalte und produziert damit rund ein Drittel weniger Energie, als wenn er mit den grössten gezeigten Anlagen gebaut wird (7'200 Haushalte). 

 

Die untenstehenden Windparkvarianten zeigen jeweils Anlagen mit den folgenden Dimensionen:

 

Bild 1: 200 m Gesamthöhe, 136 m Rotordurchmeser, Strom für ca. 4'200 Haushalte (3 WEA)

Bild 2: 217 m Gesamthöhe, 136 m Rotordurchmesser, Strom für ca. 4'350 Haushalte (3 WEA)

Bild 3: 229 m Gesamthöhe, 158 m Rotordurchmesser, Strom für ca. 5'600 Haushalte (3 WEA)

Die folgenden Fotomontagen zeigen, dass alle drei Varianten die Landschaft prägen werden. Zu diesem Schluss gelangte auch die Begleitgruppe in ihrer 7. Sitzung. Da die Sichtbarkeit immer gegeben sein wird, entschloss man sich, die vier Anlagenpositionen mit den produktivsten Anlagen (jeweils das dritte Bild) zu besetzen.

Diaschau 1: Hämiker Berg. Um die volle Bildgrösse zu sehen, bitte in das Bild klicken (Bilder: Windpark Lindenberg AG).

Diaschau 2: Beinwil. Um die volle Bildgrösse zu sehen, bitte in das Bild klicken (Bilder: Windpark Lindenberg AG).

Diaschau 3 : Geltwil. Um die volle Bildgrösse zu sehen, bitte in das Bild klicken (Bilder: Windpark Lindenberg AG).

Transportierbarkeit

 

Damit die Anlagen transportfähig sind, wurde bei der Festlegung des Layouts eine Transportstudie durchgeführt. Diese zeigte, dass die meisten Anlagenteile (bis ca. 35 m Länge) direkt an den Standort transportiert werden können. Überlange Teile werden vor Muri umgeladen und dann auf Spezialtransportern bis an den Standort transportiert. Abbildung 3 zeigt einen solchen Spezialtransporter, SPMT genannt. Er ist in der Lage, die langen Rotorblätter um die Kurven zu fahren. Dazu wird das Rotorblatt angehoben. Die Abklärungen haben gezeigt, dass die Rotorblätter in einem Stück transportiert werden können.

Rotorblatttransport.JPG

Abb. 3: Rotorblatttransport mit SPMT (Bild: Windpark Greiner-Eck).

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