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Boden

Abb. 1: Baggerschlitz (Bild: Windpark Lindenberg AG).

Als «Boden» wird die oberste, durchwurzelte Erdschicht bezeichnet. Sie besteht aus Oberboden und Unterboden. Im Mittelland beträgt die Bodenmächtigkeit in der Regel rund

1 m. Fruchtbarer Boden ist ein in Jahrtausenden entstandenes, wertvolles Gut, das kurzfristig

weder ersetzt noch erneuert werden kann. Entsprechend ist der Schutz des Bodens bei Bauvorhaben ein grundlegender Aspekt.

Während der Bauausführung werden Bodenschutzmassnahmen umzusetzen sein, sodass die Fruchtbarkeit der Böden erhalten bleibt.

 

Im Rahmen der Abklärungen zum Boden werden auch bestehende Bodenbelastungen im Projektgebiet mit einbezogen. Das Kataster der belasteten Standorte weist dazu im Projektgebiet einen belasteten Standort aus. Das nun vorliegende Projekt tangiert diesen Standort jedoch nicht direkt. Ebenso werden entlang der Kabeltrasse nach Muri keine bekannten Standorte direkt durchfahren.

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