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Infraschall

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Abb. 1: Pegelbereich einer vermessenen Windenergieanlage in 300 m Abstand verglichen mit den Pegelbereichen einer Waschmaschine, einer Ölheizung und einer Gasheizung (Bild: LWBW).

Infraschall

Infraschall ist Schall im Frequenzbereich von 16 bis 20 Hz, der unterhalb der menschlichen Hörschwelle liegt. Der Wind selbst, Wasser in Bewegung, Kühlschränke, Heizungen, Klimaanlagen und Fahrzeuge, selbst die Blutzirkulation und die Atmung können Infraschall emittieren. Windkraftanlagen emittieren ebenfalls Infraschall.

 

In der Öffentlichkeit wird Infraschall und die Frage nach der Wahrnehmbarkeit und dessen Auswirkungen auf Mensch und Tier kontrovers diskutiert. Der Infraschall war auch Thema in der Begleitgruppe Nr. 10 (vgl. unten). Das Inputreferat dazu wurde durch einen Vertreter des Landesumweltamtes Baden Württemberg (LUBW) gehalten. Das LUBW hat eine umfangreiche Vermessung von Infraschall durch Windenergieanlagen durchgeführt und den Infraschall der Windenergieanlagen mit dem Schall von alltäglichen Infraschallquellen um uns herum verglichen.

 

Die Grafik zeigt die Messresultate der Windenergieanlagen, wie sie in einer Distanz von
300 m zu diesen aufgenommen wurden über den nicht hörbaren Frequenzbereich (links der Wahrnehmungsschwelle, schwarze Linie) und über den hörbaren, tieffrequenten Schallbereich (rechts der Wahrnehmungsschwelle). Zugleich wurden in der Grafik die Messwerte von Heizungen und Waschmaschinen dargestellt.

 

Aus dem höheren Verlauf der Messkurven in der Grafik ist ersichtlich, dass die Intensität des Infraschalls der Ölheizung und der Waschmaschine grösser ist als die Schallintensität des Infraschalls von Windenergieanlagen. Diese beiden Haushaltgeräte emittieren somit lauteren Infraschall als Windenergieanlagen in 300 m Entfernung. Hörbar ist dieser aber nicht, da sich der Infraschallbereich links und damit unterhalb der schwarz dargestellten Hörschwelle befindet.

Aufgrund des Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse  sind im Allgemeinen keine schädlichen oder lästigen Immissionen durch Infraschall zu erwarten, wenn die Lärmimmissionen im hörbaren Bereich die massgebenden Grenzwerte einhalten.

 

Die Resultate der Berechnungen des Hörschalls finden sich hier.

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