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Radar Albis.jpg

Abb. 1: Meteoradar (Bild: MeteoSchweiz).

Radarwellen können von WEA jenachdem unterbrochen werden. Im Gebiet Lindenberg bestanden diesbezüglich zwei zu klärende Bundesinteressen:

  • Meteoradar Albis (vgl. BG 12)

  • Radar des Militärflughafens Emmen (vgl. BG 4)

Beide Bundesinteressen konnten mittlerweile geklärt werden. Die meteoSchweiz und das Generalsekretariat des Bundesamtes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) erteilten als zuständige Organe jeweils eine verbindliche Freigabe zur Nutzung des Windparkgeländes. Damit können die nun geplanten drei Windenergieanlagen bis 230 m Gesamthöhe an den dafür geprüften Positionen weitergeplant werden.

Zusätzlich zu den beiden erwähnten Bundesinteressen wurde das Vorhandensein von Richtstrahlkorridoren geprüft. Richtstrahlkorridore verbinden Mobilfunkantennen und Infrastrukturen, die Daten austauschen. Dabei wurde festgestellt, dass auf Aargauer Seite keine Richtstrahlkorridore bestehen und damit das Gelände für einen Windpark frei genutzt werden kann. Im südlichen Teil des Lindenberges und auf Luzerner Seite befinden sich zwei Richtstrahlkorridore. Sie dürfen nicht unterbrochen werden.

Bundesinteressen

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