Finanzielles
Variable Vergütung und Fixvergütung
Jährlich erhält die Gemeinde Beinwil (Freiamt) 4% des Bruttoerlöses des Windparks, mindestens jedoch eine vertraglich zugesicherte Fixvergütung in Höhe von CHF 199'500.
Begleitmassnahmen
Der Gemeinde wurden zusätzlich CHF 1.3 Millionen zugesichert für Begleitmassnahmen, nämlich für die Projekte des Aktionsprogramms und für die Verbesserung der Trinkwasserversorgung. Im Übrigen ist die Gemeinde gegenüber der WPL AG frei, wie sie diese Beträge einsetzt, und hat der WPL AG keine Rechenschaft über die Verwendung der Gelder abzugeben.
Steuern
Die Gesellschaft Windpark Lindenberg AG hat ihren Sitz in der Standortgemeinde Beinwil (Freiamt). Beim Betrieb von 3 WEA des Typs GE 5.5-158 werden Steuereinnahmen generiert. Die Steuereinnahmen werden in den ersten 16 Jahren etwas geringer sein als in den folgenden Jahren, da dann die Abschreibung abgeschlossen ist. Da die Kantonssteuern rund zur Hälfte der Standortgemeinde Beinwil zukommen, ist jährlich mit Steuereinnahmen von rund CHF 100'000 zu rechnen.
Bürgerbeteiligung
Die Windpark Lindenberg AG sieht aufgrund der in den Begleitgruppensitzungen 15 und 16 geführten Gesprächen vor, eine Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. Bis zu 4 % des Aktienkapitals sollen in Form von Aktien zum Zweck einer direkten Beteiligung an der Aktiengesellschaft Verfügung gestellt werden. Zum Erwerb berechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner (natürliche Personen), die dauerhaft ihren Wohnsitz auf Gemeindegebiet von Beinwil (Freiamt) haben. Wird das Volumen von 4 % nicht ausgeschöpft, kann die WPL AG die Beteiligungsmöglichkeit auch auf Einwohner der Anrainergemeinden ausweiten. Es können Aktien im Umfang von CHF 1’000 bis 10'000 je Einwohner gezeichnet werden. Die WPL AG strebt für den Aktienanteil der Bevölkerung eine ergebnisorientierte Dividendenpolitik an (Zielgrösse 20 bis 30 % des Jahresergebnisses). Die effektive Höhe der Dividenden an die Aktionäre der lokalen Bevölkerung wird jährlich festgelegt und von der Generalversammlung genehmigt.
Einspeisevergütung
Die Windpark Lindenberg AG hat von der Pronovo eine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre zugesichert bekommen (vgl. Schreiben in Abb. 2). Die Pronovo ist eine Gesellschaft des Bundes und damit offizielle Stelle in Sachen Einspeisevergütung.
Die Einspeisevergütung finanziert sich aus dem sogenannten Netzzuschlag von 2.3 Rp./kWh, den alle Strombezüger und Strombezügerinnen in der Schweiz auf den bezogenen Strom bezahlen.

Abb. 2: Bestätigungsschreiben KEV-Zusage der Pronovo.