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Nutzungsplanung

Nutzungspläne sind das zentrale Instrument der kommunalen Raumentwicklung und bestimmen, welche Nutzungen wo auf dem Gemeindegebiet erlaubt sind. Sie sind auf einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren ausgerichtet und berücksichtigen alle berührten privaten und öffentlichen Interessen.

Die Nutzungspläne müssen mit den übergeordneten Plänen und Vorschriften übereinstimmen. Dazu gehören namentlich die Vorgaben des Baugesetzes und die Beschlüsse des kantonalen Richtplans.

 

Da der aktuelle Nutzungsplan im Planungsgebiet derzeit noch keine Zone für die Errichtung von Windparks vorsieht, muss zunächst eine solche eingerichtet werden.

 

Die Erarbeitung und Verabschiedung der Nutzungspläne liegt in der Kompetenz der Gemeinde. Der Entwurf der Nutzungspläne erfolgt durch den Gemeinderat unter Einbezug der Bevölkerung (Mitwirkung nach § 3 des Baugesetzes), wobei ein qualifiziertes Fachbüro beigezogen wird.

 

Der Beschluss der allgemeinen Nutzungsplanung erfolgt durch die Gemeindeversammlung. Dies gewährleistet, dass sowohl die individuellen als auch die öffentlichen Interessen auf kommunaler Ebene in die Planung einfliessen können.

Betroffene können gegen die öffentlich aufgelegten Pläne Einwendungen erheben und gegen die Beschlüsse Beschwerde führen. Mit der Genehmigung durch den Regierungsrat werden Nutzungspläne rechtskräftig.

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